Zum Hauptinhalt springen
buzzlio. Daniele Lombardo · Digital Studio
← Alle Artikel

JOURNAL / Barrierefreiheit

Barrierefreie Websites: Nutzen, Pflichten und tatsächliche Risiken

Barrierefreiheit zeigt sich im Alltag: beim Lesen eines Preises, beim Auswählen eines Produkts oder beim Absenden einer Anfrage. Wenn ein Schritt nur mit der Maus funktioniert oder ein Screenreader wichtige Informationen nicht vermittelt, kann daraus eine unüberwindbare Hürde werden.

Der gesamte Ablauf zählt

Ein Eingabefeld ohne verständliche Beschriftung oder eine Fehlermeldung, die nur durch rote Farbe auffällt, kann den Weg zum Kauf unterbrechen. Eine optisch überzeugende Seite ist deshalb noch keine gut bedienbare Seite.

Wer Barrierefreiheit bereits bei Konzeption, Gestaltung und Entwicklung berücksichtigt, kann Inhalte und Abläufe gemeinsam betrachten. Nachträgliche Korrekturen können auch externe Zahlungsdienste oder Formulare betreffen.

BFSG: Nicht jede Website fällt automatisch darunter

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 für bestimmte Produkte und Dienstleistungen. Dazu gehören unter anderem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucher. Reine B2B-Dienstleistungen sind laut Bundesfachstelle grundsätzlich anders einzuordnen.

Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind unter den gesetzlichen Voraussetzungen ausgenommen. Ob eine Ausnahme oder Übergangsregelung greift, muss für das tatsächliche Angebot geprüft werden. Eine allgemeine Aussage wie „Alle Unternehmenswebsites sind betroffen“ ist nicht belastbar.

Offizielle Quellen: Bundesfachstelle: FAQ zum BFSG

Welche Risiken sind tatsächlich relevant?

Zunächst können Menschen daran scheitern, etwas zu kaufen oder Kontakt aufzunehmen. Hinzu kommen mögliche Beschwerden, nachträglicher Korrekturaufwand und vertragliche Anforderungen. Die wirtschaftlichen Auswirkungen lassen sich nicht pauschal beziffern.

Bei bestimmten Verstößen sieht § 37 BFSG Geldbußen bis zu 100.000 Euro vor; bei anderen Tatbeständen gilt eine niedrigere Obergrenze. Daraus folgt keine automatische Geldbuße für jeden Fehler auf jeder Website. Entscheidend sind Anwendungsbereich, konkreter Verstoß und die rechtliche Bewertung.

Offizielle Quellen: BFSG, § 37: Bußgeldvorschriften

Ein Testwert ersetzt keine vollständige Prüfung

Automatisierte Prüfungen können bestimmte Fehler finden. Ob Menschen die wesentlichen Aufgaben mit Tastatur und Hilfstechnologien erfolgreich erledigen können, muss zusätzlich praktisch geprüft werden. Der Umfang und die Grenzen einer Prüfung sollten nachvollziehbar dokumentiert sein.

Offizielle Quellen: W3C: Konformitätsbewertung

Ein sinnvoller erster Schritt

Beginnen Sie mit den Abläufen, die für Ihre Kundschaft wichtig sind. Beheben Sie zuerst Barrieren, die eine Handlung verhindern, und prüfen Sie die Korrekturen erneut.

  • Anwendbare rechtliche Anforderungen klären.
  • Navigation, Formulare und Kaufprozess mit Tastatur und Screenreader testen.
  • Kontraste, Vergrößerung, Hinweise und Fehlermeldungen prüfen.
  • Ergebnisse und verbleibende Einschränkungen dokumentieren.
  • Barrierefreiheit auch bei späteren Änderungen berücksichtigen.

Wie ich Sie unterstützen kann

Ich kann Struktur und Nutzerwege Ihrer Website untersuchen und technische Verbesserungen planen. Die rechtliche Einordnung bleibt eine gesonderte Aufgabe. Eine automatische Zertifizierung oder einen Schutz vor Sanktionen verspreche ich nicht. Die Projektabstimmung erfolgt schriftlich.

Projekt anfragen